Regelung zur Handynutzung am ELG Alzey

  1. Juli 2014

Die rasante Entwicklungsgeschwindigkeit mobiler elektronischer Medien eröffnet uns und unseren Kindern vielseitige und raumunabhängige Möglichkeiten, schnell und bereichsübergreifend an relevante Informationen zu gelangen. Darüber hinaus ermöglichen die mobilen Medien die unkomplizierte Teilhabe an zwischenmenschlichem Austausch, auch über große Distanzen hinweg.

Gerade im schulischen Ausbildungsbereich ist das Verwenden moderner Medien zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung ein elementarer Bestandteil der schulischen Lernumgebung geworden. Mit Laptops, aber vermehrt auch mit Smartphones und Tablets werden Unterrichtsgegenstände und -ergebnisse verarbeitet, gesichert und aufgearbeitet. Die Zukunft ist mobil und so ist es auch Aufgabe der Schule, Schüler auf diesem zukunftsweisenden methodischen Weg des Lernens zu begleiten. Die Schüler lernen deshalb kontinuierlich, mobile Medien nutzbringend als Lernmedium in der Schule und Zuhause einzusetzen. Dabei muss sich die Schule auch der damit einhergehenden Verantwortung stellen, Anwenden und Nutzen der Medien kritisch zu hinterfragen und wertorientiert zu steuern. Denn wie immer eröffnet der allumfassende Zugang zu elektronischen Medien nicht nur Chancen, sondern auch einen ungewollt großen Raum zum Leerlauf oder sogar Missbrauch. Moderne elektronische Medien dienen nicht nur der Informationsbeschaffung, sondern im großen Maße auch der vielfältigen harmlosen und leider mitunter auch zweifelhaften Unterhaltung. Hier reicht das realisierte Spektrum von zerstreuenden Onlinespielen bis hin zu aggressivem Cybermobbing.

Immer wieder gab und gibt es in der Schule dementsprechende Vorfälle, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Handys stehen. Das reicht vom Fotografieren und Mitfilmen unwissender Mitschüler und Lehrer über das Speichern und Verbreiten teilweise strafbarer Inhalte bis hin zum so genannten Shitstorm, bei dem Mitschüler systematisch diffamiert werden. Diese Vorgänge von eventuell harmloseren Unterhaltungsfunktionen wie Spielen oder Musikhören zu unterscheiden, gelingt im beaufsichtigten schulischen Alltag nur bedingt und stellt Schulleitung und Lehrerschaft vor große Probleme in der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht und der damit verbundenen Prämisse der Gefahrenprävention.

Um den hier aufgezeigten sehr ambivalenten Nutzungsmöglichkeiten der mobilen elektronischen Medien durch die Schüler unserer Schule gerecht werden zu können, hat unsere Schule sich entschlossen, ein Konzept auf den Weg zu bringen, das sich auf zwei Grundpfeiler stützt: die angeleitete Förderung und Ausbildung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit elektronischen Medien die Anpassung der bestehenden Handyordnung zur Einschränkung von Missbrauch.

Im ersten, sehr nachhaltig angelegten Ansatzpunkt sollen die Schüler der Orientierungsstufe (5. und 6. Klasse) mit Eintritt ins gymnasiale Schulleben bis zum Abschluss der Orientierungsstufe in mehreren Modulen schrittweise an die sichere und verantwortungsbewusste Verwendung ihrer Mobiltelefone herangeführt werden. Dies geschieht über umfassende Aufklärung durch Lehrkräfte, polizeiliche Mitarbeiter und vor allem durch Schüler des ProjektesMedienscouts, deren Konzept in diesem Jahr sogar landesweit ausgezeichnet wurde. Die AZ berichtete darüber.

Im zweiten, eher akut gelagerten Ansatzpunkt geht es darum, die allgegenwärtige Präsenz der Handynutzung im laufenden Schulalltag einzuschränken. Deshalb bleiben Handys, Smartphones und andere elektronische Geräte wie Spielkonsolen und MP3-Player im gesamten Schulgebäude ausgeschaltet. Gerade die jüngeren Schüler möchten wir auf diese Weise schützen und gleichzeitig zu einer aktiveren Nutzung ihrer Pausenzeiten anregen. Zu unterrichtlichen Zwecken und zur Nutzbarmachung der vielen Möglichkeiten der neuen Medien ist die Verwendung des Mobiltelefons nach Erlaubnis der Lehrkraft selbstverständlich gestattet.

Ein rigoroses Handyverbot erscheint uns jedoch wirkungsarm. Die Schüler müssen das Handy und seine Nutzung auch in der schulischen Lebenswirklichkeit erfahren; die Schule darf kein von der alltäglichen Lebenswelt isolierter Raum sein, sondern deren Bestandteil. So sollten zumindest die großen Pausen und deren individuelle Gestaltung - auch durch Unterhaltungsmedien - als Rückzugsort für die Schüler erhalten bleiben. Den Schülern der Sekundarstufe I ist also die Nutzung elektronischer Geräte außerhalb des Gebäudes in den großen Pausen und der ohnehin unbeaufsichtigten Mittagspause gestattet. Die Schüler der Oberstufe dürfen ihre Smartphones im MSS-Aufenthaltsraum verwenden. In beiden Bereichen – außerhalb des Gebäudes und im MSS-Aufenthaltsraum – ist die Nutzung der elektronischen Geräte ohnehin schwer oder zumindest nicht trennscharf zu kontrollieren.

Natürlich gilt auch außerhalb und auf dem gesamten Schulgelände das bereits bestehende rechtlich fundierte Verbot von Bild- und Tonaufnahmen. Eine kurze Zusammenfassung der neuen Nutzerregeln in Form eines Flyers wird Ihnen und Ihren Kindern zum neuen Schuljahr zugehen und soll Unklarheiten zur Frage, was erlaubt und was verboten ist, übersichtlich ausräumen.

Wir sind sehr froh, dass sich die gesamte Schulgemeinschaft – Schülervertretung, Schulelternbeirat und Gesamtkonferenz – auf dieses Vorgehen einigen konnte und sind zuversichtlich, dass der von uns eingeschlagene Weg der richtige in Verantwortung für unsere Kinder ist.

Mit freundlichen Grüßen

G. Hoffmann, OStD, Schulleiter P. Hillenbrand, StR, für die Planungsgruppe

Anmerkung:

Derzeit (Stand 10.12.2019) wird eine Neuregelung in Betracht gezogen.