Kosten von Schulfahrten (Studien-, Klassen- und Kursfahrten)

Kosten von Schulfahrten (Studien-, Klassen- und Kursfahrten)

Laut § 40 Abs. 6 SchulG ist die Zustimmung des Schulelternbeirates bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten einzuholen. Hierzu gehören auch die Kosten für Schulfahrten. Diese sollen für Erziehungsberechtigte kalkulierbar bleiben. In der im Jahr 2009 festgelegten und 2014 vom Schulelternbeirat bestätigten Tageskostenpauschale von 65 € für Schulfahrten sollen sowohl Kosten für Hin- und Rückreise als auch für Unterbringung, Verpflegung, Exkursionen, Museumsbesuche etc. enthalten sein. Ausgenommen hiervon sind individuell persönliche Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Taschengeld).

In der Sitzung des Schulelternbeirates vom 15.3.2018 bat die Schulleitung (Herr Hübscher) um eine Erhöhung der Tageskostenpauschale auf 75 € (Steigerung ca. 15 %). Die bisherige Pauschale reiche zur Deckung der in den vergangenen neun Jahren stark gestiegenen Kosten nicht mehr aus. Der Schulelternbeirat genehmigt in seiner Sitzung am 24.4.2018 diese Pauschale. Sofern der festgelegte Betrag überschritten werden sollte, ist der Schulelternbeirat von der für die Schulfahrt verantwortlichen Lehrkraft unter Vorlage der Kostenkalkulation inklusive der entsprechenden Angebote zwecks Prüfung und Genehmigung anzufragen.